Digitalisierung mit der Überbrückungshilfe 3

Stark gegen Corona: Digitalisierungszuschuss mit der Überbrückungshilfe 3

Auch wenn die Hürden hoch sind, die Bedingungen komplex und die Beantragung alles andere als unbürokratisch: wenn Ihr Unternehmen coronabedingt Umsatzeinbußen erlitten hat, lohnt es sich, die Überbrückungshilfe III einmal genauer unter die Lupe zu nehmen!

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind Unternehmen aller Rechtsformen, die in einem (oder mehren) Monat (en) zwischen November 2020 und Juni 2021 pandemiebedingt mindestens 30 Prozent weniger Umsatz erzielt haben, als im Referenzmonat des Jahres 2019.

Trifft diese Grundvoraussetzung bei Ihnen zu, können nicht rückzahlbare Zuschüsse zu bestimmten Fixkosten für jeden Monat im Förderzeitraum, in denen der Umsatz entsprechend gelitten hat, beantragt werden. Je höher der Umsatzeinbruch, desto höher die Fixkostenhilfen.

Zu den förderungsfähigen Kosten gehören beispielsweise Investitionen in das Dokumentenmanagement, in Updates von Softwaresystemen, die Implementierung von Buchungs- oder Reservierungssystemen oder auch in die Anschaffungskosten von IT-Hardware (vgl. auch FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe III)

Die Kosten, die erstattet werden sollen, müssen zwischen März 2020 und Juni 2021 angefallen sein. Darüber hinaus muss es ein nachvollziehbares und aussagekräftiges Digitalisierungskonzept geben, welches die Investition umfassend beschreibt und das Ausgangs- und Zielbild der Digitalisierung anschaulich darstellt.

Anträge auf Überbrückungshilfe III können noch bis zum 31. August 2021 unter der Adresse  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

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Stärken Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen, um coronabedingte Nachteile und Verluste auszugleichen!

*Update

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die Bedingungen zur Förderung werden beibehalten. Die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, läuft wie ursprünglich vorgesehen Ende September aus.

Weitere Informationen dazu unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html

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