Arbeitszeiterfassung als Pflicht

Jetzt wird es ernst: Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes erhöht den Druck auf Unternehmen und Regierung

Update August 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.04.2023 einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Der Entwurf regelt die Arbeitszeiterfassung in § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gemäß den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes. Demnach muss die Erfassung in Betrieben ab 10 Mitarbeitern elektronisch erfolgen, wobei beispielsweise auch die Erfassung in Excellisten erlaubt wäre. Die Möglichkeit zur „Vertrauensarbeitszeit“ bleibt bestehen, die Pflicht zur Kontrolle dieser Arbeitszeiten aber bleibt. Abhängig von der Betriebsgröße gibt es unterschiedliche Umsetzungfristen.

Der Referentenentwurf durchläuft derzeit die weiteren Gesetzgebungsverfahren und soll noch bis Ende 2023 verabschiedet werden.

15.09.2022

Bereits mit dem EuGH-Urteil von 2019 war klar, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland verpflichtend wird. Laut EU-Gesetzvorgabe müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden „ein objektives, verlässliches und zugängliches System“ bereitstellen, um die geleistete Arbeitszeit vollständig messen zu können. Ziel der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist die Sicherstellung der Grundrechte der Arbeitnehmer auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und tägliche sowie wöchentliche Ruhezeiten.

Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung des Gesetzes wurde nach Verabschiedung des Urteils an die EU-Mitgliedstatten delegiert.
So verweilt man in Deutschland bisher „on hold“: „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein“ (vgl. Koalitionsvertrag 2021 der Ampel Koalition).

Mit dem gestrigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist es aber wohl bald vorbei mit dem „Dornröschenschlaf“: denn demnach besteht bereits jetzt eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten.

Hintergrund Arbeitsschutz

Ausschlaggebend für die aktuelle Diskussion um die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Bisher agierte Deutschland im Hinblick auf die Erfassung der Arbeitszeiten nach Paragraf 16 des Arbeitszeitgesetzes, nach welchem Überstunden, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, erfasst werden müssen.

Das BAG argumentierte aber auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und interpretiert die dort verankerten Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Basis der EuGH Vorgabe: „Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen (vgl. Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.22).

Und nun? Was bedeutet das für Unternehmen?

Durch das Urteil ist das Arbeitszeitgesetz quasi ausgehebelt worden. Fakt ist: Unternehmen sind zur umfassenden Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet. Konkrete Maßnahmen, Regularien oder Konsequenzen dazu gibt es (noch) nicht. Der „Schwebezustand“ geht also wohl erst einmal weiter und den Arbeitgebern und -nehmern bleibt mehr oder weniger selbst überlassen, wie damit umzugehen ist.

Fakt aber ist: der Druck steigt. Zum einen auf die Bundesregierung, schnell konkret zu werden. Zum anderen auf Arbeitgeber und Unternehmen, die bisher keine Zeiterfassung einsetzen oder auch Vertrauensarbeitszeitmodelle oder mobile Arbeit ohne Erfassungsmöglichkeiten anbieten. Diese sollten sich umgehend auf die Veränderungen einstellen und entsprechend aktiv werden.

Arbeitszeiterfassung als integrierte Lösung

Manche Unternehmen führen bereits eine umfassende Arbeitszeiterfassung durch. Nicht nur, um rechtliche Konsequenzen auszuschließen, sondern vor allem, um unternehmerisch zu profitieren.

Für Arbeitgeber, die bisher noch kein Erfassungssystem einsetzen, kann sich die Anschaffung eines integrierten Systems gegenüber einer Einzellösung lohnen. Bei der integrierten Lösung ist die Zeiterfassung ein fester Bestandteil der ERP-Software.

Somit können Sie Ihre Ressourcen und deren Arbeitszeiten nicht nur erfassen, sondern auch durchgehend und auftrags- bzw. projektbezogen umfassend und übersichtlich planen. Auch eine detaillierte Kostenstellenrechnung ist problemlos möglich.

Arbeitszeiterfassung mit der ERP-Sofware advanter

Mit einem modernen Tool zur Arbeitszeiterfassung verwalten Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter, diverse Arbeitszeitmodelle oder auch Urlaubsanträge (inkl. Freigaben). Und Sie ermöglichen eine monatliche Stundenauswertung.

Arbeitszeitmodelle

Verschiedene Arbeitszeitmodelle legen die täglichen Arbeitszeiten und Konditionen eines Arbeitsnehmers gemäß Arbeitsvertrag fest. Sie dienen ebenfalls als Vorlage für die Regelung der Pausenzeiten, der Überstunden, der Zuschläge, u.v.m.. Sie werden gemäß Vertragsgrundlage für Ihre Mitarbeiter in der Software hinterlegt.

Kriterien dabei können beispielsweise sein:

  • Arbeitsstunden: je Wochentag, Buchungsstunden, Schulstunden (bei Azubis), HomeOffice, etc.
  • Pausen: verschiedene automatische Pausenregelungen wie bspw. alle 6 Stunden = 30 Minuten Pause, täglich von 9:00 Uhr – 9:15 Uhr / 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr oder auch je Wochentag bspw. Mo von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr 12:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Mindestpausen bspw. von 13:00-15:00 Uhr eine Mindestpause von 30 Minuten
  • Manuelle Pause, d.h. diese werden entweder am Arbeitsplatz oder am AZE-Display vom Mitarbeiter gestempelt
  • Zuschläge: Bei einer Nachtschicht im Zeitraum von 00:00 – 06:00 Uhr = Aufschlag von bspw. 25%, bei Feiertagen, Überstunden, o.Ä.
  • Kernzeit: Einstellung der Kernarbeitszeit bspw. 08:00 – 16:00 Uhr, Abzug (Min.) für Verspätung, Vergütung (Min.) für Überstunden
  • Überstunden gemäß Vertrag, Überstunden maximal im Arbeitszeitkonto
  • Lohnbuchhaltung-Übergabe komplett oder monatlich

Möglichkeiten zur Zeiterfassung in advanter

Das „Stempeln“ der Zeiten bei advanter kann unterschiedlich erfolgen:

  1. Am Computer: hier können die Kommen & Gehen Buchungen manuell über die advanter Zeiterfassung erfolgen oder direkt automatisch mit dem advanter Login/Logout.
  2. Mit der advanter® WEB BDE werden über einen beliebigen Internet-Browser nicht nur die Arbeitszeiten gepflegt. Ortsunabhängig können hier auch die Zeiten oder Leistungen auf Projekte oder Kostenstellen gebucht werden.
  3. Mobil über die advanter TeamApp, die es ermöglicht, die Arbeits- und Pausenzeiten ganz einfach und ortsunabhängig direkt über die App zu pflegen. Dort werden sie zunächst lokal gespeichert. Zurück im Netzwerk werden die Daten mit dem System automatisch synchronisiert.

  4. Über einen Terminal-Display mittels RFID-Token und Lesegerätadvanter Token

advanter Modul Zeiterfassung
Zeiterfassung online mit advanter
Arbeitszeiterfassung am advanter Terminal
Arbeitszeiterfassung über das advanter Terminal

Das advanter Terminal mit dem AZE-Display

Das advanter Terminal wird an zentraler Stelle an Ihrem Unternehmen positioniert. Der/die Mitarbeitende loggt sich mittels Token am Display ein und aus. Das Display bietet neben der Möglichkeit zur Zeiterfassung (inkl. Kommenzeit, Gehenzeit, Pausenzeit oder Urlaubsantrag) auch die Abfragemöglichkeit des Stundensaldos und der Stundenübersicht.

Das Info-Display

Neben den Arbeitszeit- und Pausenbuchungen bietet das Info-Display weitere Anzeige-Möglichkeiten. Wichtige Projekt-Deadlines, Unternehmensnews, Termine und Geburtstage können auf dem Monitor angezeigt werden. Die Informationen werden dabei immer aktuell aus dem advanter® gespeist und als Slideshow angezeigt. Der/die Mitarbeitende loggt sich mittels Token am Display ein und aus.

advanter Terminal-Info Display
advanter Terminal – Info Display

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ERP hautnah: advanter in der Praxis