Seit dem 1. Juli 2025 gibt es in Deutschland einige Neuerungen bei der ERP-Förderung und Digitalisierungsförderung. Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Mittelständler profitieren künftig von leichterem Zugang zu vergünstigten Krediten und attraktiven Zuschüssen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die neuen Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ sowie „ERP-Förderkredit Innovation“, welche gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der KfW ins Leben gerufen wurden.
Flexibilität für jedes Unternehmen
Eine sehr erfreuliche Veränderung: es ist kein Mindestkreditbetrag mehr vorgeschrieben – dies ermöglicht insbesondere kleineren Betrieben, auch mit überschaubaren Projekten von den Förderkonditionen zu profitieren.
Darüber hinaus wurden die Fördermodalitäten in abgestuften Stufen gestaltet: Je nach Umfang der Digitalisierungs- oder Innovationsmaßnahme werden die Programme in verschiedene Förderlevel unterteilt (oft als Basis, LevelUp und HighEnd bezeichnet). Mit zunehmendem Fördergrad erhöhen sich sowohl die Zinsvergünstigungen als auch die möglichen Zuschüsse.
NEU: Der Digitalisierungs-Check
Um Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, bietet die KfW nun den Digitalisierungs-Check an. Dieser prüft den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und zeigt, welche Förderstufe am besten passt. So erhalten Unternehmen eine praktische Orientierungshilfe, um ihre Projekte optimal zu planen.
Mehr Zuschüsse für Ihre Projekte
Auch die Förderzuschüsse wurden verbessert: Bereits seit Februar 2025 gab es einen Zuschuss von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags, maximal 200.000 €, für bestehende ERP-Kredite. Mit den neuen Programmen ab Juli steigen die Zuschüsse in manchen Fällen auf bis zu 5 % – abhängig von Förderstufe und Projektumfang.
Breitere Zielgruppe und mehr Sicherheit
Die Programme stehen nun Einzelunternehmen, Freiberuflern und Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz offen – vorausgesetzt, Sitz oder Betriebsstätte befinden sich in Deutschland.
Ein zusätzliches Highlight: optionale Haftungsfreistellung von 50 %. Damit übernimmt die KfW einen Teil des Risikos, was die Zusammenarbeit mit der Hausbank erleichtert.
Harmonisiertes und vereinfachtes Förderportfolio
Die KfW hat ihr Förderportfolio vereinheitlicht und vereinfacht. Alte Programme wie der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ (Nr. 380/390/391) wurden durch die neuen Varianten ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation abgelöst oder integriert.
Fazit: Vorteile in der Praxis
Für Unternehmen bedeutet dies bei ERP-Einführungen und Digitalisierungsprojekten:
- Der Einstieg wird günstiger und unkomplizierter – auch kleinere Budgets können effektiv eingesetzt werden
- größere Vorhaben profitieren von verbesserten Konditionen;
- Schnellere Orientierung durch den Digitalisierungs-Check, mit dem Unternehmen ein wertvolles Instrument zur Verfügung steht,, um ihre Förderfähigkeit, die passende Förderstufe sowie bestehende Defizite im Digitalisierungsgrad schneller zu identifizieren.
Kurzum: Die neuen Programme machen ERP-Einführungen und Digitalisierungsprojekte kostengünstiger, planbarer und erfolgreicher.
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