Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt Arbeitgeber noch stärker in die Pflicht: Zukünftig muss die Arbeitszeit von allen Mitarbeitenden vollständig erfasst werden. Bisher gilt in Deutschland ausschließlich die verpflichtende Dokumentation von Überstunden. Nun fordert der EuGH von den EU-Mitgliedstaaten und den Unternehmen die Einrichtung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.
Missachtung hat gravierende Folgen
Für viele Arbeitgeber ist eine vollständige Arbeitszeiterfassung nicht neu. Schon heute gilt eine Aufzeichnungspflicht bei Minijobbern. Die Zollämter und Rentenversicherungen prüfen dies, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung drohen entsprechende Konsequenzen. An der praktischen Umsetzung ändert sich demnach fast nichts. Hinzu kommt nur die Ausweitung auf alle Mitarbeitenden in den Unternehmen. Aus juristischer Sicht ist die neue Regelung hingegen eine deutliche Verschärfung der aktuellen Rechtslage. Unternehmen, die beispielsweise ihre Minijobber pauschal besteuern und gleichzeitig keine Arbeitszeit dokumentieren, können der Steuerhinterziehung und eines Versicherungsbetrugs bezichtigt werden. Denn für die Sozialversicherung ist das Bruttoarbeitsentgelt maßgebend. Wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, wie viele Stunden geleistet wurden, kann das Bruttoarbeitsentgelt nicht ermittelt werden. Die Behörden werten dies unter Umständen als Betrug.
Arbeitszeiterfassung als integrierte Lösung
Manche Unternehmen führen bereits eine umfassende Arbeitszeiterfassung durch. Nicht nur, um rechtliche Konsequenzen auszuschließen, sondern vor allem, um unternehmerisch zu profitieren. Für Arbeitgeber, die bisher noch kein Erfassungssystem einsetzen, kann sich die Anschaffung eines integrierten Systems gegenüber einer Einzellösung lohnen. Bei der integrierten Lösung ist die AZE ein fester Bestandteil der ERP-Software. So können Ressourcen durchgehend und auftrags- bzw. projektbezogen geplant werden. Auch eine detaillierte Kostenstellenrechnung ist problemlos möglich.
Nicht zuletzt hat eine professionelle AZE auch Imagevorteile, insbesondere in der Mitarbeitergewinnung. Die Wirkung auf potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann ausschlaggebend bei der Wahl eines neuen Arbeitgebers sein.
Weiterführende Links:
- Zeit Online, 14.5.2019, https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-05/eugh-eu-staaten-muessen-arbeitgeber-zur-zeiterfassung-verpflichten
- Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung zum Urteil, 14.5.2019, https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf
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